Reisende soll man nicht aufhalten
Leider habe ich die Tage wieder einen Kollegen angetroffen, der es mit der Schonzeit nicht ganz so genau genommen hat. Ich habe ihn freundlich darauf angesprochen, aber Einsicht sah anders aus. Daher auch hier noch einmal der Hinweis...:

Ein kräftiger gefärbter Aufsteiger. Catch & Release ist hier Pflicht!
Schonzeit in SH
In Schleswig-Holstein gibt es für Lachs und Meerforelle eine Schonzeit vom 01.Oktober bis einschließlich 31.Dezember für Fische im Laichkleid. Silberblanke Fische mit losen Schuppen sind von dieser Schonzeit ausgenommen, dürfen also entnommen werden.
Saisonale Schongebiete in SH Fischschonbezirke gelten vom 01.Oktober bis zum 31.Dezember um Mündungen von Zuflüssen, die im Einzelnen durch Verbindungslinien von Eckpunkten begrenzt werden: sie liegen in einem Abstand von 200 m beiderseits der Mündung und von dort im rechten Winkel seewärts bis zu einem Abstand von 200 Metern zur Uferlinie. Die einzelnen Zuflüsse können und sollten der Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Küstengewässern (Schleswig-Holsteinische Küstenfischereiordnung - KüFO) entnommen werden.
Ganzjährige Schongebiete in SH
Einmündung der Krusau in die Flensburger Förde mit einem Radius von 600 Metern um die Mündung sowie das Gebiet vor der Ausmündung der Schlei laut Schleswig-Holsteinischer Küstenfischereiordnung (KüFO).

Groß, stark und wunderschön gefärbt. Catch & Release ist hier trotzdem Pflicht!

Reisende soll man nicht aufhalten.
Knæk og bræk!